Finanzagentur Erich Werlin Versicherungsmakler

Kundeninformation Herbst 2006

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

in dieser Ausgabe unserer Kundeninformation möchten wir Sie über folgende Themen informieren:

  1. Altersvorsorge mit der Basisrente (Rürup-Rente)
  2. Rente mit Alter 67
  3. Der Winter kommt bestimmt
  4. Rentenversicherung / Lebensversicherung
  5. Diebstahlschäden
  6. Haftungsrisiko für Vereinsvorstände

1. Altersvorsorge mit der Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente ist eine steuerlich geförderte private Rentenversicherung, die eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Von besonderem Interesse ist die Basisrente für Selbstständige und Beamte. Beiträge zur Basisrente gelten steuerlich als Aufwendungen für die Altersvorsorge. Von diesen Altersvorsorgeaufwendungen kann der Steuerpflichtige einen jährlich um 2 Prozent steigenden Betrag absetzen. Im Jahr 2006 sind es 62 Prozent und im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent der Beiträge. Der steuerlich geltend zu machende Höchstbetrag beträgt im Jahr 2006 für Ledige 12.400,00 € und für Verheiratete 24.800,00 € und steigt bis zum Jahr 2025 auf 20.000,00 € für Ledige und 40.000,00 € für Verheiratete.
Gern beraten wir Sie über die vielfältigen Möglichkeiten der immer wichtiger werdenden Altersvorsorge.

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2. Rente mit Alter 67

Aus sozialpolitischen wie demografischen Gründen hat die Regierung sich für die Anhebung des Rentenalters auf 67 entschieden. Die schrittweise Anhebung des Rentenalters betrifft alle Arbeitnehmer, die heute 48 Jahre oder jünger sind. Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird die Rentenkassen entlasten. Die Notwendigkeit der Anhebung des Rentenalters macht das folgende Beispiel deutlich.
1960 bezogen die Bundesbürger ihre Rente durchschnittlich 10 Jahre lang. Heute nimmt ein Rentner seine Rente bereits im Schnitt für 17 Jahre in Anspruch mit steigender Tendenz. Gleichzeitig steigen aber die Einnahmen der Rentenversicherung nicht an. Für viele Rentner wird die Anhebung der Altersrente auf 67 Jahre eine reale Rentenkürzung um 7,2 % darstellen.
Für den Fall, dass Sie nicht solange arbeiten, wird die Rente für jeden Monat des früheren Renteneintritts um 0,3 % reduziert. Dies summiert sich bei 24 Monaten um eine Rentenkürzung von 7,2 %.
Um Altersarmut zu vermeiden, hilft nur eine verstärkte Altersvorsorge. Wie bereits oben dargestellt geht dies staatlich gefördert mit der Rürup-Rente, Riester-Rente und betrieblichen Altersvorsorge.

Wir helfen Ihnen gern das passende Produkt auszuwählen.

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3. Der Winter kommt bestimmt

Seit Anfang des Jahres ist ein neuer Paragraph in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Dieser besagt, dass Kraftfahrzeughalter ihre Fahrzeuge den Witterungsverhältnissen entsprechend auszurüsten haben. D.h., dass nunmehr Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen vorgeschrieben sind. Dies kann bei Nichtbeachten auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung haben. Die jüngere Rechtsprechung geht bei der Nutzung von Sommerreifen auf winterlichen Straßen von grobfahrlässigem Verhalten aus und das kann dann den Kaskoversicherer veranlassen Ihnen die Deckung zu versagen. Ein rechtzeitiges Umrüsten auf Winterreifen kann Sie vor diesen unliebsamen Folgen schützen.

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4. Rentenversicherung / Lebensversicherung

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen in Kürze eine Renten- oder Lebensversicherung nach klassischer Bauart abzuschließen, z.B. als sofort beginnende Rente gegen Einmalbeitrag, sollten Sie dies noch in 2006 tun. Ab 01.01.2007 beträgt der so genannte Garantiezins nur noch 2,25 % anstatt heute 2,75 %.
Bei guten gesundheitlichen Verhältnissen ist die Rente gegen Einmalbeitrag ein hervorragendes Mittel zur Aufbesserung Ihrer Rente.

Gern informieren wir Sie über nähere Einzelheiten.

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5. Diebstahlschäden

Gemäß einem Urteil aus Januar 2006 vom Landgericht Köln müssen Opfer von Diebstahlschäden unverzüglich eine Liste der gestohlenen Wertsachen bei Polizei und Versicherer einreichen. Anderenfalls laufen Sie Gefahr Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Wir möchten Sie höflich bitten eintretende Schadenfälle möglichst kurzfristig zu melden, damit wir Ihnen bei der weiteren Abwicklung behilflich sein können.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass beim Verlassen der Wohnung die Wohnungsabschlusstür nicht nur in die Tagesfalle gezogen werden darf. Auch hier gibt es entsprechende Rechtssprechung. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil aus 2005 geurteilt, dass ein loses Zuziehen einer Wohnungstür als grobfahrlässig gilt und somit auch der Versicherer von der Leistung frei ist.

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6. 90 % der Vereinsvorstände kennen Haftungsrisiko nicht

Etwa 90 % der Vorstände der rund 500.000 eingetragenen Vereine in Deutschland kennen nicht die mit ihrem Amt verbundenen Haftungsrisiken. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) in München mitteilte, gilt dies besonders für die Steuer- und Abgabenrisiken. Die Arbeitsgemeinschaft wies daraufhin, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen.
Bei Bedarf unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot zur Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände.


Haben sich Ihre Risikoverhältnisse geändert? Informieren Sie uns bitte.
Dann können die bestehenden Policen angepasst oder wenn es erforderlich ist, neue Policen vereinbart werden. Rufen Sie uns bitte an.

Ihr Versicherungsmakler

Erich Werlin
Am Roßacker 8
83022 Rosenheim

Tel 08031/15777
www.werlin.eu
ewerlin@werlin.eu

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