Mandanteninformation Frühjahr 2007
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
in dieser Ausgabe unserer Kundeninformation möchten wir Sie über folgende Themen informieren:
- Ruhestandsplanung
- Übergangszeit für Berufsstarter
- Ein Herz für Helfer
- Riester-Rente
- Ihr Versicherungsmakler
1. Ruhestandsplanung
Sofern Sie gesetzlich rentenversichert sind, werden Sie jedes Jahr eine „Renteninformation“ von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Was aber sagt diese aus, und welche Informationen fehlen dort?
- In der „Renteninformation“ werden Sie darüber informiert, welchen Anspruch Sie auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben.
- Außerdem erfahren Sie die Höhe Ihrer bislang erreichten Anwartschaft sowie die Rente zum 65. Lebensjahr, die aus heutiger Sicht und unter der Voraussetzung erreicht wird, dass Sie bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres weiterhin Beiträge wie in den vergangenen fünf Jahren bezahlen.
- Schließlich teilt Ihnen Ihr Rentenversicherer mit, wie sich die Altersrente entwickelt, wenn die Rente jedes Jahr um 1% bzw. 2% steigen würde.
Schon heute wissen wir allerdings, dass bis zum Jahr 2012 voraussichtlich keine Steigerungen erfolgen werden. Zudem berücksichtigt Ihre „Renteninformation“ nicht die Wirkung der Inflation. Das bedeutet, dass Sie mit der ausgewiesenen Rente nach einer entsprechenden Zahl von Jahren wesentlich weniger kaufen können, als es derzeit den Anschein hat.
Wir möchten Sie einladen, mit uns Ihren Bedarf für den Ruhestand zu klären. Auch unter Berücksichtigung der Inflationswirkung können wir feststellen, ob Ihre Ruhestandsplanung auf einem guten Weg ist, oder welcher Handlungsbedarf besteht.
Rufen Sie uns bitte an, wir nehmen uns gern Zeit für Sie.
2. Gefährliche Übergangszeit für Berufsstarter
Während der beruflichen Ausbildung sind Kinder in der Regel über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Mit bestandener mündlicher Prüfung endet vielfach das Ausbildungsverhältnis. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Kinder um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern, sonst sind sie nicht mehr versichert.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, in unbegrenzter Höhe mit seinem Vermögen und Einkommen. Deshalb sollte eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden gewählt werden.
Gefährliche Lücken können auch in so genannten Überbrückungszeiten entstehen. Zum Beispiel dann, wenn
- die Ausbildung endet und Ihr Kind erst später bei einem anderen Arbeitgeber die Arbeit aufnimmt,
- Ihr Kind für einige Zeit ins Ausland geht,
- es erst im Herbst zu studieren beginnt oder
- es sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, um unliebsame Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden. Versicherungsschutz für junge Leute bzw. Singles ist günstig zu haben – sparen Sie daher nicht am falschen Ende.
3. Ein Herz für Helfer
Menschen, die sich sozial engagieren, will das Bundesfinanzministerium in Zukunft stärker belohnen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat Minister Peer Steinbrück das Programm „Hilfen für Helfer“ vorgestellt. Es soll diejenigen steuerlich begünstigen, die sich entweder selbst ehrenamtlich engagieren oder soziales Engagement finanziell unterstützen. 400 Millionen Euro investiert der Bund, um Anreize zu schaffen, damit sich mehr Menschen für die Gesellschaft einsetzen.
Berücksichtigen Sie bitte aber auch, dass sich aus Ihrem ehrenamtlichen Engagement Risiken ergeben können.
Klären Sie mit uns, ob Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag ehrenamtliche Tätigkeiten umfasst. Wir halten Versicherungsprodukte für Sie bereit, die Ihnen auch im Ehrenamt die nötige Rückendeckung geben.
4. Riester-Rente
Dass zusätzliche, private Altersvorsorge erforderlich ist, haben mittlerweile die meisten eingesehen. Besonders im Fokus steht dabei die so genannte Riester-Rente, für die sich allein im letzten Jahr deutlich mehr als zwei Millionen Menschen erstmals entschieden haben.
Deshalb möchten wir Sie einladen, in den kommenden Monaten mit der nötigen Ruhe Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung anzugehen.
Gern informieren wir Sie ausführlich über die vielfältigen Möglichkeiten der Altersvorsorge und suchen mit Ihnen das für Sie passende Altersvorsorgeprodukt aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 08031/15777
5. Ihr Versicherungsmakler
Endlich ist es soweit: Die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung wird am 22. Mai 2007 in deutsches Recht umgesetzt. Das Institut der Versicherungsmakler e.V., dem unser Betrieb angehört, hat schon seit langem gefordert, dass die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiger Beruf wird. Versicherungen sollte nur vermitteln, wer dafür ausgebildet ist und seine Kunden im Fall einer Falschberatung durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt.
Mit weit mehr als einem Jahr Verspätung wird dies nun Wirklichkeit. Gewerbsmäßige Versicherungsvermittler brauchen künftig eine Gewerbeerlaubnis, zu deren Voraussetzungen u.a. eine Mindestqualifikation und eine Haftpflichtversicherung gehören. Nur so genannte Einfirmenvertreter können mit einer vollständigen Haftungsübernahme durch ihren Versicherer erlaubnisfrei die Tätigkeit fortsetzen.
Ab 22. Mai muss Ihnen ein Versicherungsvermittler darlegen, ob er Vertreter und damit Erfüllungsgehilfe eines Versicherers ist oder als Versicherungsmakler auf Ihrer Seite steht.
Für Sie ändert sich wenig, denn Sie haben auch bislang schon Ihren Versicherungsschutz in sachkundige Hände gelegt. Wie gewohnt erhalten Sie von uns eine angemessene, an Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf orientierte Beratung und entsprechende Versicherungsempfehlungen. Zu jeder Beratung gibt es künftig eine Dokumentation, mit deren Hilfe Sie nachvollziehen können, welche Versicherungen Ihnen mit welchen Gründen empfohlen wurden.
Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Haben sich Ihre Risikoverhältnisse geändert? Informieren Sie uns bitte.
Dann können die bestehenden Policen angepasst oder erforderlichenfalls neue Policen vereinbart werden. Rufen Sie uns bitte an.
Ihr Versicherungsmakler
Erich Werlin
Am Roßacker 8
83022 Rosenheim
Tel 08031/15777
www.werlin.eu
ewerlin@werlin.eu
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