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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § AblaufphaseDie Ablaufphase der Fondsgebundenen Rentenversicherung beginnt nach der vereinbarten Aufschubzeit. Sie kann bis zu 10 Jahre betragen und wird bei Antragstellung vereinbart. Der Kunde kann während dieser Zeit jederzeit seine Rente beantragen. Darüber hinaus besteht auch das Kapitalwahlrecht. Durch dieses Instrument kann der Kunde flexibel auf eventuelle Kursschwankungen reagieren. AbrufrenteBei den Rentenversicherungen ist es möglich, vorzeitig eine herabgesetzte Rente abzurufen. Anstelle der Abrufrente, kann zu diesem Zeitpunkt auch die herabgesetzte vorgezogene Kapitalabfindung ausgezahlt werden. AdvisoryDie Beratung einer Kapitalanlagegesellschaft durch Dritte von dieser Kapitalanlagegesellschaft unabhängige Personen oder Institutionen. AktienfondsInvestmentfonds, der die Gelder der Anleger überwiegend in Aktien investiert. Je nach Anlageschwerpunkt konzentriert er sich auf bestimmte Länder, Regionen, Branchen oder Themen. AllmählichkeitsschadenDas ist ein Sachschaden, der infolge allmählicher Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub u.a.) entsteht. Beispiel: Durch ständiges leichtes Tropfen einer Wasserleitung wird das Mauerwerk durchfeuchtet und in der darunter liegenden Wohnung fällt ein Stück Putz von der Decke. Altersvorsorge-EigenheimbetragEin Altersvorsorgevertrag bietet die Möglichkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10c AltZertG zwischen 10.000 und 50.000 Euro zu Finanzierung einer im Inland gelegenen selbstgenutzten Wohnung zu entnehmen. Der zu diesem Zweck aus einem Altersvorsorgevertrag entnommene Betrag wird als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bezeichnet. AltersvorsorgebeitragEin Altersvorsorgebeitrag ist eine Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag und muss in Höhe des Mindesteigenbeitrags erbracht werden, um die Altersvorsorgezulage in voller Höhe zu bekommen. AltersvorsorgevertragAls Altersvorsorgevertrag gilt ein Vertrag, dem vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bestätigt wurde, dass er die Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen erfüllt, also zertifiziert wurde. AltersvorsorgezulageDie Altersvorsorgezulage setzt sich zusammen aus der Grundzulage und der Kinderzulage. Anlagerisiko (Gewässerschäden)Die Gewässerschaden-Haftpflicht ist eine Zusatzversicherung, die Sie brauchen, wenn Sie Ihr Haus mit Öl heizen. Denn wenn Öl ausläuft, müssen Sie für die Kosten der Verhütung und Beseitigung von Gewässerschäden aufkommen - sogar wenn Sie keine Schuld trifft! Anpassung der VersicherungsummeDie Versicherungssumme muss dem Versicherungswert entsprechen, sonst kann eine Unterversicherung entstehen. Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert, auch Neuwert genannt, des gesamten Hausrates. Steigen die Preise für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, muss auch der Wiederbeschaffungswert und somit die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Bei sinkenden Preisen (z.B. für Computer) umgekehrt. Hier wird dem Versicherungsnehmer geholfen: Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr, um welchen Prozentsatz die Preise gestiegen bzw. gesunken sind. Die Versicherungssumme wird entsprechend diesem Prozentsatz von der Versicherungsgesellschaft erhöht bzw. ermäßigt. Daher auch die Bezeichnung "dynamische" Hausratversicherung. Unabhängig von der automatischen Summenanpassung sollte der Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit selbst überprüfen, ob z.B. nach größeren Anschaffungen die Versicherungssumme erhöht werden muss. ArbeitszimmerVersicherungsortArztanordnungsklauselIst die Arztanordnungsklausel vereinbart, so ist die versicherte Person verpflichtet, ärztliche Anordnungen zur Minderung oder Beseitigung der Beschwerden oder der Berufsunfähigkeit zu befolgen. Ärztliche UntersuchungAb einer bestimmten Höhe der Versicherungssummen ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel der Versicherer. Assistance-LeistungenAssistance-Leistungen umfassen bestimmte Hilfsleistungen im Schadenfall:
AufschubzeitAufschubzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Rentenbeginn. Aufsichtspflicht durch die ElternNach den gesetzlichen Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren überhaupt nicht (nicht deliktfähige Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt. Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, daß sie nicht zu Schaden kommen und keinen Schaden anrichten. Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür gerade stehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. (§§ 828 Abs. 1; 832 BGB) Beispiel: Das fünfjährige Kind fährt mit dem Roller einen Passanten an. Die Eltern werden für den Schaden in Anspruch genommen, weil sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt hätten oder weil ihr Fünfjähriger noch nicht allein in einer belebten Straße fahren durfte. AuslandsschädenDie Privat-Haftpflichtversicherung gilt automatisch auf der ganzen Welt, wenn der Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist. Ausscheiden aus dem BerufAls Beruf gilt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Wenn nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden, so wird für deren Beurteilung die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt (z.B. wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder als Hausfrau). AussenversicherungNormalerweise ist der Hausrat nur innerhalb des Versicherungsortes (Wohnung, Räume in Nebengebäude, privat genutzte Garage auf demselben Grundstück) abgesichert. Weil es zu den üblichen Lebensgewohnheiten gehört, Teile des Hausrates auch außerhalb der Wohnung zu nutzen oder aufzubewahren, wäre eine Versicherung, die nur innerhalb der Wohnung gilt, nicht bedarfsgerecht. Deshalb ist die "Außenversicherung" ein sehr wichtiger Bestandteil der Hausratversicherung. Sie dient dem Schutz von Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Nicht vorübergehend wäre folgender Fall: Der Vater überlässt seinem Sohn einen ausgedienten Schrank, der dauerhaft in die Wohnung des Sohnes gebracht wird. Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung des Vaters endet und der Schrank ist künftig über den Vertrag des Sohnes versichert. Vorübergehend wäre folgender Fall: Der Vater stellt den Schrank in die Wohnung des Sohnes, weil die väterliche Wohnung komplett renoviert wird und der Schrank dabei nur im Weg steht. Wenn die Renovierungsarbeiten vorbei sind, soll der Schrank wieder zurück in die väterliche Wohnung. In diesem Fall besteht weiter Versicherungsschutz über die Versicherung des Vaters - es gilt die Außenversicherung! |
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