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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § Barauszahlung (nur Firmenversicherung)Die Überschussanteile werden jährlich, unter Einbehalt der Überweisungskosten, in einem Betrag ausgezahlt. Bauherren-HaftpflichtFür das Haftpflicht-Risiko als Bauherr kleinerer Vorhaben besteht in begrenztem Umfang Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung. Übersteigt die Bausumme diese Beträge, empfiehlt sich eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. BeitragsbemessungsgrenzeBeiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Diese liegt 2007 bei einem Monatseinkommen von 5.250 EUR / West bzw. 4.550 EUR / Ost. BeitragsdepotSie können Beitragsvorauszahlungen leisten. Für bestimmte Größenordnungen treffen wir dann mit Ihnen eine Vereinbarung über ein Beitragsdepot, in dem die Vorauszahlungen verzinst werden (für das Finanzamt erhalten Sie jährlich Abrechnungen). In ein Depot eingezahlte Beitragsvorauszahlungen können Sie nicht zurückverlangen. Im Leistungsfall oder bei Vertragskündigung werden aber die nicht verbrauchten Vorauszahlungen erstattet. BeitragssatzProzentsatz des Arbeitsentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), der als Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen ist. Im Jahr 2007 beträgt er 19,9 %. BeitragszahlerSie können vereinbaren, dass die Beiträge durch eine dritte Person gezahlt werden. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, Sie bleiben Prämienschuldner. BeitragszahlungsdauerDie Beitragszahlungsdauer umfasst den Zeitraum, für den Sie Beiträge (Prämien) entrichten müssen. Sie kann, je nach tariflicher Möglichkeit und Vereinbarung, kürzer sein als die Versicherungs- und Leistungsdauer. BeleihungDie Beleihung ist in der Regel bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten. Siehe auch Vorauszahlung. BerufsgruppenAls Grundlage gelten 4.000 Berufe, die in 5 Berufsgruppen eingeteilt werden, wobei Gruppe 1 die Berufe mit dem geringsten BU-Risiko enthält und Gruppe 5 jene Berufe beinhaltet, bei denen ein verhältnismäßig großes Risiko besteht, berufsunfähig zu werden. BerufsunfähigkeitszusatzversicherungDer Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung möglich ( z.B. Kapital- oder Rentenversicherung). Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlung für die Zusatz- und die Hauptversicherung. Zusätzlich ist die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits-Rente möglich. BezugsberechtigteDie von Ihnen zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person ist "Bezugsberechtigter". Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall der versicherten Person, stets die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z.B. Namen Ihres Ehepartners oder Ihrer Kinder. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die Bezugsberechtigung noch Ihren Wünschen entspricht. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit schriftlich widerrufen werden, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist. BlitzschlagBlitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Die dadurch entstehenden Schäden sind mitversichert. Ein Beispiel: Durch einen Blitzschlag wird der Ast eines Baumes abgetrennt und er beschädigt die Markise auf Ihrem Balkon. BranchenfondsInvestmentfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Industriebranche investiert. BrandEin Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist (oder ihn verlassen hat) und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Brandschäden sind mitversichert. Fällt Ihnen eine brennende Zigarette auf den Sessel und verschmort durch starke Überhitzung der Bezugsstoff - dann handelt es sich nicht um einen Brand, weil keine Flamme sichtbar war, sondern um einen Sengschaden. Die üblichen Hausratversicherungen übernehmen diesen Schaden nicht. BUZ-DynamikBei einer BUZ kann vereinbart werden, dass nach Eintritt des BUZ-Leistungsfalls und Ablauf einer eventuell vereinbarten Karrenzzeit
BUZ-VerlängerungsrechtIst die BUZ-Versicherungsdauer kürzer als die BUZ-Leistungsdauer, kann das Verlängerungsrecht vereinbart werden. Die Versicherungsdauer kann bei einigen Tarifen dann bis zur ursprünglich vereinbarten Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. |
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