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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § KapitalanlagegesellschaftDie Gesellschaft, die einen Investmentfonds verwaltet. Alternativ werden auch die Begriffe Fondsgesellschaft oder Investmentgesellschaft verwendet. KapitalauszahlungDer Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit sich anstelle einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen. Steuerliche Hinweise zur Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (Stand: 09/2007): Die Erträge aus der Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind von der Kapitalertragsteuer befreit, wenn alle nachfolgend genannten Kriterien zutreffen und sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde:
KapitalisierungsprodukteKapitalisierungsprodukte sind reine Sparpläne ohne Todesfallleistung, die Versicherungsgesellschaften managen. Bisher gibt es diese Produkte auf dem deutschen Markt noch nicht. Um dem "Riester-Kriterium" Verrentung zu genügen, muss an einen solchen Sparvertrag eine sofort beginnende Rentenversicherung angehängt werden, in die das angesparte Kapital am Beginn der Auszahlungsphase automatisch überführt wird. KarenzzeitDie Karenzzeit kann bei für unterschiedliche Dauern vereinbart werden. Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich der Beginn der Leistung um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge. Kindererziehungszeiten / KindererziehungsjahreZeiten der Kindererziehung sind nach Einführung der Beitragszahlung durch den Bund echte Beitragszeiten und werden mit dem Durchschnittsverdienst des jeweiligen Erziehungsjahres bewertet. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, wird als Kindererziehungszeit das erste Jahr nach der Geburt angerechnet: für seit 1992 geborene Kinder die ersten drei Jahre nach der Geburt. KinderzulageBei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge wird 2007 für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 138 EUR gezahlt. Im Jahr 2008 wird eine Zulage von 185 EUR gezahlt werden. |
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