Finanzagentur Erich Werlin Versicherungsmakler

Lexikon

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Mietsachschäden

Üblicherweise sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen nicht versichert.

Eine Ausnahme bilden die Schäden, die der Mieter in seiner Wohnung oder der Gast im Hotel oder der Ferienwohnung verursacht.

Beispiel: Ein herabfallender Rasierapparat beschädigt das Waschbecken in der Mietwohnung oder im Hotelzimmer.