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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § PflichtbeiträgeDas sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert den Kreis der Personen, die verpflichtet sind, von ihrem erzielten Einkommen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit für alle, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. |
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