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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § Schadenersatzausfall-Deckung (Eigenschäden)Jeder Autofahrer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (Pflichtversicherung). Damit wird sichergestellt, dass im Schadenfall der Geschädigte von der Versicherung des Unfallverursachers immer einen Schadenausgleich bekommt. Im Privatbereich gibt es keine Pflichtversicherung. Häufig verfügt der Verursacher eines Schadens nicht über die finanziellen Mittel für eine Wiedergutmachung und hat leichtsinnigerweise keine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Geschädigte hat dann schlechte Karten, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Diese Schäden nennt man "Eigenschäden". Sie sind üblicherweise nicht versichert. SchlüsselverlustBeispiel: Der Versicherungsnehmer verliert sein Schlüsselbund mitsamt dem Schlüssel für die zentrale Schließanlage seines Wohnhauses. Aus Sicherheitsgründen müssen nun alle dazugehörenden Schlösser ausgetauscht werden. Der Vermieter fordert Kostenerstattung. Üblicherweise sind diese Schäden nicht versichert. SchusswaffenbesitzHaftpflichtansprüche aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Schusswaffen sowie von Munition schließt die Privat-Haftpflichtversicherung mit ein. Beispiel: Beim Reinigen des Sportgewehrs löst sich eine versehentlich noch im Lauf befindliche Kugel und verletzt einen Nachbarn. Eine Ausnahme besteht für den Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken. Der Grund: alle Jäger, nicht nur die Berufsjäger, müssen nach dem Bundesjagdgesetz eine besondere Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt selbst dann, wenn man nur gelegentlich zur Jagd geht, beispielsweise anlässlich einer Einladung zu einer Jagdgesellschaft. SelbsttötungBegeht die versicherte Person in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbsttötung, wird in der Regel nur das Deckungskapital ausgezahlt. Ist die Selbsttötung allerdings "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" verübt worden, wird die volle Leistung erbracht. (Siehe dazu §8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) SengschädenBrandSofortverrechnungDie Überschussanteile werden mit den laufenden Beiträgen verrechnet, bei unterjähriger Beitragszahlung wird der Überschussanteil gleichmäßig auf die Raten des jeweiligen Versicherungsjahres verteilt. Ein ggf. dafür nicht benötigter Teil der Überschussanteile wird verzinslich angesammelt. Die Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen ist nur möglich, solange laufende Beiträge gezahlt werden. Nach dem vertraglichen Ablauf der Beitragszahlungsdauer sowie nach vorzeitiger Einstellung der Beitragszahlung werden die Überschussanteile verzinslich angesammelt. Solidarisches PrinzipDas Solidarrinzip bleibt das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung: die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken, der Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen. Sonderausgabe / SonderausgabenabzugSonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen und daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen dürfen. Solche Privatausgaben sind nur dann von der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, wenn das Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bzw. förderungswürdigen Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. In anderen Fällen scheidet ein Abzug in der Regel aus. Sonderausgaben können grundsätzlich nur solche Aufwendungen sein, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und von ihm selbst entrichtet worden sind. Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr, in dem die Aufwendungen geleistet worden sind. SondervermögenBezeichnung für das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Vermögen eines bestimmten Fonds. Dieses Sondervermögen wird von den Vermögenswerten der Fondsgesellschaft getrennt gehalten. Sozialversicherungspflichtiges EinkommenDas sozialversicherungspflichtige Einkommen ist das Einkommen für das der Empfänger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muss. Es entspricht in der Regel dem Bruttoeinkommen. SpezialfondsIm Gegensatz zu den Publikumsfonds können die Anteilscheine von Spezialfonds nicht von jedem erworben werden. SterbetafelnRechnungsgrundlagen für die Risikoberechnung. Inhalt: Der Zeitpunkt des Ablebens von männlichen und weiblichen Personen verschiedener Altersgruppen, um statistische Mittelwerte zu errechnen. SturmSturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Sturmschäden sind versichert. SurfbretterBeispiel: Beim Windsurfing übersieht der Versicherungsnehmer einen Schwimmer und verletzt ihn am Kopf. Üblicherweise sind diese Schäden nicht versichert. Manche private Haftpflichtversicherungen bieten diesen Schutz. |
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