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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § ÜberschüsseDie laufend erwirtschafteten Überschüsse werden nahezu voll an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Sie entstehen durch rentable Kapitalanlagen in Grundbesitz, Hypotheken, Wertpapieren und Darlehen an die öffentliche Hand und die Wirtschaft. Das Prinzip ist die bestmögliche Anlage bei größtmöglicher Sicherheit. Leichtfertige Spekulationen sind ausgeschlossen. Überschüsse entstehen aber auch, wenn weniger Leistungsfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde, und aus Kostenüberschüssen durch rationelle und sparsame Verwaltung. Überspannungsschäden durch BlitzSchlägt z.B. ein Blitz in eine Freileitung ein, wandert der Blitzstrom in der elektrischen Leitung ab. Im Leitungsnetz kommt es zu Überspannungen des dort vorhandenen elektrischen Stroms, die zu Schäden an elektrischen Geräten führen können. Üblicherweise sind Überspannungsschäden durch Blitz nur durch besondere Vereinbarung versichert. UmbrellafondsUmbrella-Fonds stellen ein übergeordnetes Fondskonzept dar, unter dessen Dach sich mehrere Subfonds (Unterfonds) befinden. Alle Fonds werden unter der Regie einer Investmentgesellschaft verwaltet, weisen aber unterschiedliche Anlageschwerpunkte auf. Ein Umbrella-Fonds ist jedoch kein Dachfonds, der das Anlagekapital in andere Fonds investiert, sondern unter dem Dach des Umbrellas kann der Anleger mehrere Subfonds erwerben. Die Fondsauswahl trifft der Anleger hier selbst. UmtauschrechtDer Umtausch in einen anderen Rententarif ist möglich, wenn die für den neuen Tarif vorgesehenen tariflichen Bestimmungen (z.B. Mindestrente und Rentenbeginnalter) eingehalten werden und die versicherte Person bzw. (bei Umtausch in einen Partner-Rententarif) beide versicherte Personen den Beginn der neuen Versicherung erleben. Eventuell vereinbarte Zusatzversicherungen können dabei nicht fortgesetzt werden. Die Partner-Rente kann während der Aufschubzeit in zwei getrennte Rentenversicherungen mit gleicher Rentenhöhe umgetauscht werden. Unbeschränkte SteuerpflichtDas Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt Steuerpflichtig sind alle, die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Unterversicherung / UnterversicherungsverzichtIst die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im Schadenfall erhält der Kunde nur eine anteilige Entschädigung. Wenn die Versicherungssumme je qm Wohnfläche mindestens 600 EUR beträgt, wird kein Abzug wegen einer möglichen Unterversicherung vorgenommen (Unterversicherungsverzicht).
Ein Beispiel: Bei einem Versicherungswert von 100.000 EUR wird eine Versicherungssumme von 80.000 EUR gewählt. Es entsteht ein versicherter Schaden von 10.000 EUR. Die Versicherungssumme wird bei der Entschädigungsberechnung um 10% Vorsorge erhöht (88.000 EUR). Der Kunde erhält aufgrund der bestehenden Unterversicherung lediglich eine Entschädigung von 8.800 EUR. Die verbleibenden 1.200 EUR muss er aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, wird dem Kunden dieser Schaden in voller Höhe erstattet! |
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