![]() Finanzagentur Erich Werlin Versicherungsmakler |
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LexikonStöbern sie durch Auswählen des entsprechenden Anfangsbuchstabens in meinem Lexikon der Versicherungsbegriffe oder suchen Sie gezielt durch Eingabe eines Suchbegriffes. A B C D E G H I K L M P R S T U V W Z § ZahlungsschwierigkeitenWichtige Gründe, wie z.B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass Sie eine Zeitlang die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung nicht mehr aufbringen können. Eine überstürzte Kündigung des Vertrages wäre dann sicherlich der schlechteste Ausweg. Lassen Sie sich in einer solchen Situation rechtzeitig von uns beraten. Wir haben je nach Lage Ihres Falles verschiedene Möglichkeiten, Ihnen zu helfen, z.B. durch teilweise Stundung der Beiträge für eine befristete Zeit, Verrechnung der Überschussanteile wenn möglich, Verlängerung der Vertragsdauer (dadurch verringert sich Ihr Beitrag), Herabsetzung der Versicherungssumme (dadurch verringert sich Ihr Beitrag, allerdings auch der Versicherungsschutz). ZielfondsDie Fonds, in die ein Dachfonds investiert. ZusatzrenteDie Überschussverwendungsart Zusatzrente ist eine Überschussverwendung vor Rentenbeginn. Die Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Rente verwendet. Die Rente wird zusammen mit der versicherten Rente fällig. ZuwachsversicherungDie Überschussanteile werden als Beitrag für eine Zuwachsversicherung verwendet, die im Wesentlichen der Erhöhung Ihrer Erlebensfall-Leistung dient. Ist eine flexible Ablaufphase vereinbart, so werden die in der flexiblen Ablaufphase fällig werdenden Überschussanteile, zusammen mit dem vorhandenen Kapital aus der Zuwachsversicherung, während der flexiblen Ablaufphase verzinslich angesammelt. Bei Ablauf der Versicherung wird die Ablaufleistung aus der Zuwachsversicherung bzw. ggf. das verzinslich angesammelte Überschussguthaben zu de vertraglich vereinbarten Leistung ausgezahlt. Die Zuwachsversicherung ist erlebensfallorientiert. Im Todesfall vor Beginn der flexiblen Ablaufphase wird daher in der Regel keine Leistung aus der Überschussbeteiligung, außer ggf. einer Nachdividende ausgezahlt. Zusammen mit der vertraglichen Todesfallsumme zahlen wir jedoch immer mindestens den Betrag, der bei Kündigung zum Zeitpunkt des Todes als gesamte Rückvergütung gezahlt worden wäre. |
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